ACTA

Bei ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) handelt es sich zu deutsch um ein geplantes multilaterales Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen oder auch ein sog. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen. Die ersten Verhandlungen über die Details des Abkommens begannen 2008 in Genf. Seine Beteiligten, zu welchen unter anderem die EU-Staaten, die USA, Kanada, Neuseeland und Japan gehören, haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, internationale Standards zur Bekämpfung von Produktpiraterie im Internet zu einzuführen. Auf den Punkt gebracht bedeutet das, dass sämtliche Dokumente im Netz besser geschützt werden sollen, darunter auch Filme und Musik. Dies ist natürlich insbesondere der Unterhaltungsindustrie ein großes Anliegen.

Durch das Einführen von eindeutig geregelten Schutzrechten auf geistiges Eigentum soll ein dauerhaftes Wachstum der Weltwirtschaft gewährleistet werden, unliebsame Produktimitate sollen verschwinden und der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften dabei dienlich sein, ihre Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten. Mit einer Eindämmung der immer üppiger werdenden Nachahmung und Internetpiraterie, welcher nachgesagt wird, dass sie den rechtmäßigen Handel und eine nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft erschweren würde, ist ein sehr weit gefasstes Ziel umschrieben.
ACTA beinhaltet oder mischt hier verschiedenste Probleme. So beispielsweise Urheberrechtsverletzungen auf der einen Seite mit der unrechtmäßigen Herstellung von verfälschten Medikamenten durch eine Herstellung mittels minderwertiger Stoffe auf der anderen Seite.


Kritik an ACTA


Die Kritik der ACTA-Gegener richtet sich zunächst gegen das wenig transparente und undemokratische Verfahren der Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Des Weiteren fußt ein Kernpunkt ihrer Kritik auf der Befürchtung, dass Provider mit ACTA dazu genötigt wären, ihre Nutzer zu überwachen. Das würde laut ACTA-Gegnern dazu führen, dass am Ende des Tages die Unternehmen dazu in der Lage wären, die Meinungsfreiheit zu regulieren. Rechte wie Datenschutz, Meinungsfreiheit und der Schutz der Privatsphäre würden den Interessen der Unterhaltungsindustrie untergeordnet. Zudem halten sie das Kriminalisieren von solchen ihres Erachtens nach geringfügigen Vergehen der Internet-Nutzer für überzogen.
Befürworter von ACTA wiederum befinden diese Annahmen als nicht haltbar. ACTA beinhalte nicht die Möglichkeit zu Zugangssperren und Ähnlichem. Sie sehen durch das Abkommen keine Änderungen in der momentan geltenden Rechtslage und den Standards in europäischen Patentschutz-Fragen.


ACTA von EU Parlament gekippt


Am 4. Juli 2012 hat das Parlament der Europäischen Union das internationale Anti-Piraterie-Handelsabkommen mit klarer Mehrheit gekippt. Bei der Abstimmung stimmten 478 Abgeordnete gegen das Abkommen und nur 39 waren dafür. Aus diesem Grund kann ACTA nicht mehr in Kraft treten, da die Zustimmung des EU-Parlaments eine notwendige Vorraussetzung ist.
Im Vorfeld hatte es in mehreren EU Mitgliedstaaten massive Proteste gegen das Abkommen gegeben.


Siehe auch




Quellen


http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848535a081cf0136541b73d90602.de.html (6.12.2013)
Artikel aus Der Standard: Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vom Europaparlament gekippt (6.12.2013)




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Seite zuletzt geändert: am Donnerstag, 12. Dezember 2013 17:17:49 von CM.

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