Bundesrat

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Zusammen mit dem Nationalrat bildet er die Bundesversammlung. Im Bundesrat gilt das freie Mandat. Dies bedeutet, dass es keinen Zwang für die Bundesräte bzw. Bundesrätinnen gibt, ihrer Parteizugehörigkeit entsprechend abzustimmen.

Mitglieder

Die Mitglieder des Bundesrates heißen Bundesräte bzw. Bundesrätinnen. Die MandatarInnen werden nach jeder Landtagswahl vom entsprechenden Landtag gewählt. Die gewählten BundesrätInnen sind danach für die Dauer der Amtsperiode ihres Landtags im Bundesrat vertreten. Sie genießen für diese Dauer politische Immunität.
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Bundesrates wird im halbjährlichen Zyklus von der stärksten Partei eines (jeweils anderen) Bundeslandes gestellt. Dieser Wechsel unter den Bundesländern erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
Die Anzahl der MandatarInnen im Bundesrat wird vom österreichischen Bundespräsidenten/von der österreichischen Bundespräsidentin nach jeder Volkszählung neu festgelegt und beträgt zwischen 3 und 12 MandatarInnen pro Bundesland. Das bevölkerungsstärkste Bundesland stellt 12 BundesrätInnen, die anderen entsprechend weniger.

Momentane Zusammensetzung des Bundesrates

SPÖÖVPFPÖGRÜNEOhne FraktionGesamt
Burgenland21---3
Kärnten211--4
Niederösterreich371-112
Oberösterreich2431-10
Salzburg11-114
Steiermark333--9
Tirol13-1-5
Vorarlberg-21--3
Wien6-41-11
Gesamt2022134261

Stand: 30.03.2017

Funktion des Bundesrates

Der Bundesrat hat in Österreich relativ geringe politische Macht. In den meisten Fällen hat er gegenüber dem Nationalrat lediglich ein suspensives (aufschiebendes) Vetorecht. Dieser Beschluss kann vom Nationalrat in einem sogenannten Beharrungsbeschluss übergangen werden. Daher werden vom Bundesrat abgelehnte Gesetzesbeschlüsse meistens nur mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt. In manchen Fällen entfällt sogar das Vetorecht des Bundesrates (Bsp.: Finanzgesetze). Der Bundesrat hat somit, grob zusammengefasst, lediglich eine Kontrollfunktion.

In einigen Fällen hat der Bundesrat jedoch ein absolutes Vetorecht:
  • Gesetze, welche die Rechte des Bundesrates selbst verändern
  • Verfassungsänderungen und Staatsverträge, welche die Zuständigkeit der Bundesländer betreffen

Bedeutung des Bundesrates

Aufgrund der geringen politischen Bedeutung wurde schon häufig über eine Abschaffung oder Stärkung des Bundesrates debattiert. Auch wird die Art seiner Zusammensetzung kritisiert.
Allgemein wird von Politologen bzw. Politologinnen die Sinnhaftigkeit eines Zweikammernsystems im Parlament angezweifelt.

Siehe auch

Der Bundesrat im Internet
Aktuelle Mitglieder des Bundesrates

Quellen

Bundesrat (22.5.2013)
Mitglieder des Bundesrat (22.5.2013)
Aufgaben des Bundesrats (22.5.2013)
http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.b/b911016.htm (22.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(%C3%96sterreich) (22.5.2013)

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