Grundrechte in Österreich

In Österreich werden die Grundrechte eingeteilt in Freiheitsrechte (Abwehrrechte), Gleichheitsrechte, Schutzrechte, die den Staat verpflichten (etwa Gerichtsschutz zu geben), Mitwirkungsrechte an der staatlichen Willensbildung (Freiheit zum und im Staat, wie z.B. das Wahlrecht) und Rechte auf Staatsleistungen (wie das Recht auf Bildung).

Sie werden auch eingeteilt in
  • existentielle Rechte (Rechte auf Leben, Verbot der Folter und unmenschlicher und erniedrigender Strafe oder Behandlung, Verbot von Sklaverei und Leibeigenschaft)
  • persönliche Freiheitsrechte und Rechte auf Freizügigkeit (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Aufenthalts- und Wohnsitzfreiheit, Schutz vor Ausweisung und Aus- und Durchlieferung)
  • Rechte des Privat- und Familienlebens (dazu auch Datenschutz, Achtung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses, Recht auf Achtung der Wohnung)
  • geistige Rechte (Gedanken- und Gewissensfreiheit, Zivildienstleistung, Glaubens- und Religionsfreiheit, Rechte gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften)
  • politische Rechte (Wahlrechte, Meinungs- und Informationsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Gründung und freie Betätigung politischer Parteien, Versammlungsfreiheit, Recht auf Einbringung von Petitionen, Volksbegehren, Recht auf Teilnahme an einer Volksabstimmung, Recht auf Teilnahme an einer Volksbefragung, Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern)
  • kulturelle Rechte (Recht auf Bildung, Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu bestimmen, Recht auf Gründung von Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, auf Erteilung von Unterricht, auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechts, Freiheit der Kunst, Freiheit der Wissenschaft)
  • ökonomische Rechte (Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, Freiheit des Liegenschaftsverkehrs, Erwerbsfreiheit, Freiheit der Berufswahl, -ausbildung und –ausübung, Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit)
  • Rechte ethnischer Minderheiten (Minderheitenrechte, Volksgruppenrechte)
  • prozessuale Rechte (Recht auf ein faires Verfahren, auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit, keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz, ne bis in idem, Recht auf Überprüfung einer Ausweisung).

Die Verfahren zum Schutz der Grundrechte bestehen vor österreichischen Behörden, insbesondere vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte des Europarates, vor dem Gerichtshof und dem Parlament der Europäischen Union und vor Organen der Vereinten Nationen.

Quellen


Welan: Über die Grundrechte und ihre Entwicklung in Österreich (11.12.2013)
Europäisches Parlament: Grundrechtecharta (11.12.2013)
Bundeskanzleramt über Grundrechteerklärung (11.12.2013)

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