Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat vertritt Anliegen von Jugendlichen im Betrieb und kann als eine Art Vermittler zwischen Lehrlingen und Betriebsrat angesehen werden. Als Jugendliche gelten Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, so ist ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Dieser bleibt für die Dauer von zwei Jahren tätig, danach findet erneut eine Wahl der Jugendlichen statt.

Als Jugendvertrauensrat/-rätin kann kandidieren:

(Alle Punkte müssen zur möglichen Kandidatur erfüllt sein)
  • Wer am Tag der Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • wer am Tag der Wahl mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist und
  • wer am Tag der Wahl EU-BürgerIn ist bzw. einem Assoziationsabkommen unterliegt.
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes, die am Tag der Wahlausschreibung (der Tag, an dem ausgeschrieben wird, wann die Wahl stattfinden wird) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Wahl berechtigt sind Jugendliche aus Dienstverhältnissen, also alle Jugendlichen außer den Werkvertragsbediensteten und Freien DienstnehmerInnen in einem Betrieb.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten des Jugendvertrauensrates sind:

  • Darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für die Arbeitsverhältnisse der Jugendlichen gelten, vom Arbeitgeber eingehalten werden,
  • bestehende Mängel zu beheben sowie künftige Mängel abzuwenden,
  • an den Sitzungen des Betriebsrates und Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung mit beratender Funktion teilnehmen,
  • Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen,
  • die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen (z.B. Weiterbildungsveranstaltungen anzubieten, Beihilfen zu gewähren, sportliche Aktivitäten zu fördern, Gutscheinaktionen zu initiieren und zu verwalten).
Sollte ein Betrieb (mit mehr als fünf jugendlichen ArbeitnehmerInnen) noch keinen Jugendvertrauensrat haben, informieren und helfen die Jugendabteilungen der Gewerkschaften bei der Wahl sowie auch später bei der Tätigkeit des Jugendvertrauensrates. Finanziert wird der Jugendvertrauensrat über den Betriebsratsfonds. Die Anzahl der JugendvertrauensrätInnen richtet sich dabei nach der Anzahl der ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren im Betrieb.

Tabelle:

Anzahl der JugendlichenAnzahl der JugendvertrauensrätInnen
Bis 101
Bis 302
Bis 503
Bis 1004
Für jede weiteren 100+1
Ab 1.001 für jede weiteren 500+1


Quellen



Zu dieser Seite haben beigesteuert: CM , Katha , Team PoliPedia und Georg Heller .
Seite zuletzt geändert: am Mittwoch, 11. Dezember 2013 10:43:25 von CM.

new 2024-03-29 09:21:56: page=Jugendvertrauensrat&offset=&sort_mode=comment_asc&atts_show=y.html