Mandat

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Auftrag“, „Weisung“. In der Politik versteht man darunter den Auftrag an die Abgeordneten („MandatarInnen“), die Interessen der WählerInnen in einem Repräsentativorgan (also z.B. im Nationalrat, Landtag etc.) zu vertreten. Die Stimmen, die eine Partei oder eine wahlwerbende Gruppe bei einer Wahl erhalten hat, werden in Mandate übertragen: Beispielsweise hat der österreichische Nationalrat eine fixe Zahl von insgesamt 183 Mandaten, die vergeben werden können; es gibt also 183 Abgeordnete im Nationalrat.
Ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie ist das „freie Mandat“: Das bedeutet, dass die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag – beispielsweise von ihrer Partei – gebunden sind. Die Abgeordneten sind also bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen verpflichtet. Meistens schließen sich aber die Abgeordneten, die derselben Partei angehören, zu Fraktionen zusammen. Abgeordnete können aber die Fraktion wechseln oder sich an der Gründung einer neuen Fraktion beteiligen, ohne dass ihr Mandat dadurch erlöschen würde.

Siehe auch:

Grundmandat

Links:

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Quellen:



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