Passives Wahlrecht bei der Europawahl 2009
Das passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 haben alle ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und bereits ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.Siehe auch
passives WahlrechtEuropawahl 2009
Europäisches Parlament
Quellen
- Europäische Kommission: Artikel zum Wahlrecht (13.12.2013)
- Aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament (13.12.2013)