Pflichten von ArbeitnehmerInnen

In erster Linie müssen ArbeitnehmerInnen? die vereinbarte Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Sie stellen den ArbeitgeberInnen? die Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Tätigkeit zur Verfügung. Der Inhalt der Arbeitspflicht und vor allem die Tätigkeit sind im Arbeitsvertrag geregelt (z.B. Tischlermeister, Sekretär, EDV-Technikerin usw.). Ohne eine solche Vereinbarung ist die den Umständen nach angemessene Arbeit zu leisten.

Außerdem haben ArbeitnehmerInnen die Pflicht zu Sorgfalt und Treue. Unter Sorgfaltspflicht ist zu verstehen, dass ArbeitnehmerInnen bei der Arbeit die nötige Sorgfalt anwenden müssen, andernfalls können sie für einen entstandenen Schaden herangezogen werden. Solange nur Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz vorliegt, kann die Verpflichtung zum Schadensersatz eingeschränkt werden. Dabei spielen auch weitere Faktoren wie der Bildungsgrad oder die Stellung im Betrieb eine Rolle: Eine Kranfahrerin wird beispielsweise sorgfältiger vorgehen müssen als ein angelernter Bauarbeiter.

Unter Treuepflicht versteht man, dass ArbeitnehmerInnen auch die unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin respektieren müssen und diese nicht gefährden dürfen wie etwa z.B. durch Fehlverhalten gegenüber KundInnen oder GeschäftspartnerInnen. Die Treuepflicht umfasst darüber hinaus die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, das Konkurrenzverbot, das Geschenkannahmeverbot, aber auch die Verpflichtung zu Mehrarbeit sowie dazu, vorübergehend andere als die im Arbeitsvertrag angeführten Tätigkeiten zu leisten. Eine Missachtung der Treuepflicht hat in der Regel die Entlassung zur Folge.


Quellen



Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder die Gewerkschaft kontaktiert zu haben.

Zu dieser Seite haben beigesteuert: CM , Team PoliPedia und Georg Heller .
Seite zuletzt geändert: am Mittwoch, 11. Dezember 2013 11:04:38 von CM.