Politische Zensur

Zensur bedeutet im Grunde Informationskontrolle. Politisch wurde und wird sie dazu verwendet, zuwiderlaufende Inhalte aus dem Umlauf zu ziehen und dafür zu sorgen, dass nur „Erwünschtes“ veröffentlicht oder ausgetauscht wird. Häufig ist sie Stütze zum Machterhalt totalitärer Staatsformen. Vor allem Grundrechte bzw. Grundfreiheiten (z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, Freiheit von Kunst, …) sind oftmals Gegenstände politischer Zensur.

Sittlich begründete Zensur:

  • Römisch- katholische Kirche: Bis 1965 hatte die katholische Kirche einen „Index Librorum Prohibitorum“, also eine Liste von verbotenen Büchern, die vor allem häretische Schriften umfasste. Eine der berühmtesten indizierten Schriften ist Galileo Galileis „Dialog über die zwei wichtigsten Weltsysteme, das Ptolemäische und das Kopernikanische“.
  • Jugendschutz: Der Schutz Minderjähriger beinhaltet die Zensur von Inhalten und Darstellungen, die deren seelische Entwicklung gefährden (z.B. Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität).
  • In Österreich und Deutschland gibt es außerdem eine Zensur pseudowissenschaftlicher Literatur, zu der vor allem Werke zur nationalsozialistischen Rassentheorie zählen.

Vor- und Nachzensur:

In einigen Rechtsstaaten gibt es das Mittel der Vorzensur. Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften, etc.) müssen vor der Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden. Abänderungen, beispielsweise das Verdecken bestimmter Objekte oder das Überlagern gewisser Ausdrücke mit einem Piepston im Film, können gegebenenfalls, wenn nämlich gegen Gesetze verstoßen wird, gefordert werden.
Die Nachzensur kommt hingegen in jenen Ländern zum Einsatz, in denen die Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Das heißt, Veröffentlichtes kann erst nachträglich untersucht und bei Gesetzesbruch eingezogen und indiziert werden.

Zensur in Österreich:

Am 30. Oktober 1918 wurde von der Nationalversammlung? beschlossen: „Jede Zensur? […] ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.“; „Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.“
1933 wurde die Zensur unter Bundeskanzler Dollfuß wiedereingeführt, oppositionelle Massenmedien wurden aus dem Umlauf gezogen. Nach dem Anschluss 1938 an das Deutsche Reich galt das Führerprinzip (politische und rechtliche Befehlsgewalt in der Hand eines Einzelnen ohne kontrollierende Instanzen).
Am 1. Oktober 1945 wird die Pressefreiheit durch den Alliierten Rat wieder ermöglicht. Der Entschluss lautete, „der demokratischen Presse hiermit die größtmögliche Freiheit“ zu geben, unter der Bedingung: „Sie soll demokratische Grundsätze aufrechterhalten sowie den entschlossenen Kampf gegen die nationalsozialistischen, großdeutschen und militärischen Ideologien und Lehren in allen ihren Formen und Gesichtspunkten im politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben führen.“

Quellen

Workshop: Pressefreiheit und Zensur (11.12.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle). (11.12.2013)
Geschichte der Pressefreiheit (11.12.2013)

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