Recht der Europäischen Union
Es gibt drei Quellen vom Recht der Europäischen Union: Primär, Sekundär und subsidiär (allgemeine Grundsätze und Völkerrecht).Primärrecht
Das sind alle europäischen Verträge, also über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften und Europäischen Union, Beitrittsverträge und Vertragsänderungen. Dazu gehören noch die Protokolle. Diese Verträge sind am wichtigsten von allen Rechtsquellen, das heißt sie haben Vorrang vor allen anderen Rechtsakten.Sekundärrecht
Das ist, anders gesagt, die europäische Gesetzgebung, also die Rechtsakte, die von drei europäischen Organen (der Rat der EU, das Europäisches Parlament und die Europäische Kommission) erlassen werden. Dazu gehören 4 Arten von Rechtsnormen:- Verordnung – allgemeine unmittelbare Geltung
- Richtlinie – verbindlich ist das Ziel, die Mittel wählt das Land selbst
- Entscheidung – verbindlich für diejenige, die sie betrifft
- Empfehlungen und Stellungnahmen – haben keine rechtskräftige Wirkung
Quellen
http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/decisionmaking_process/l14534_de.htm (3.6.2013)http://wigbit.voegb.at/index.php/Primär-_und_Sekundärrecht (3.6.2013)
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (3.6.2013)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005869 (3.6.2013)