Recht der Europäischen Union

Es gibt drei Quellen vom Recht der Europäischen Union: Primär, Sekundär und subsidiär (allgemeine Grundsätze und Völkerrecht).

Primärrecht

Das sind alle europäischen Verträge, also über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften und Europäischen Union, Beitrittsverträge und Vertragsänderungen. Dazu gehören noch die Protokolle. Diese Verträge sind am wichtigsten von allen Rechtsquellen, das heißt sie haben Vorrang vor allen anderen Rechtsakten.

Sekundärrecht

Das ist, anders gesagt, die europäische Gesetzgebung, also die Rechtsakte, die von drei europäischen Organen (der Rat der EU, das Europäisches Parlament und die Europäische Kommission) erlassen werden. Dazu gehören 4 Arten von Rechtsnormen:
  • Verordnung – allgemeine unmittelbare Geltung
  • Richtlinie – verbindlich ist das Ziel, die Mittel wählt das Land selbst
  • Entscheidung – verbindlich für diejenige, die sie betrifft
  • Empfehlungen und Stellungnahmen – haben keine rechtskräftige Wirkung

Quellen

http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/decisionmaking_process/l14534_de.htm (3.6.2013)
http://wigbit.voegb.at/index.php/Primär-_und_Sekundärrecht (3.6.2013)
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (3.6.2013)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005869 (3.6.2013)

Zu dieser Seite haben beigesteuert: System Administrator , CM , Katha und KATARZYNA ORCZYKOWSKA .
Seite zuletzt geändert: am Mittwoch, 27. Mai 2015 15:47:07 von System Administrator.