Repräsentative Demokratie

Form der Demokratie, bei der die politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar von den stimmberechtigten BürgerInnen, sondern von einer Volksvertretung ausgeübt wird. Das bedeutet, dass die stimmberechtigten BürgerInnen Parteien und PolitikerInnen wählen, die ihre politische Meinung vertreten sollen. Diese InteressensvetreterInnen können wieder abgewählt werden. Der Kern jeder repräsentativen Demokratie sind Parlamente: Die ParlamentarierInnen werden von den stimmberechtigten BürgerInnen für eine bestimmte Amtszeit gewählt.

Nach der ursprünglichen Idee der Demokratie verkörpern – "repräsentieren" – die Parlamente die BürgerInnen und treffen für die BürgerInnen die maßgeblichen Entscheidungen in der Republik. Auf Bundes- und Landesebene beschließen die Parlamente Gesetze und steuern damit die Arbeit der Regierung und ihrer BeamtInnen, sie kontrollieren die Regierung, sprechen ihr das Vertrauen aus oder entfernen sie bzw. einzelne Regierungsmitglieder aus dem Amt (Misstrauensvotum). Auf allen Ebenen – auch auf Ebene der Gemeinden – wird durch Budgetbeschlüsse festgelegt, wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden dürfen.

Quellen

http://www.demokratiezentrum.org/wissen/wissenslexikon/demokratie-repraesentative.html (29.05.2013)
Schubert, Klaus/Martina Klein (2011): Das Politiklexikon. 5., aktualisierte Auflage. Dietz: Bonn.
http://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/WAHLEN/ (29.5.2013)
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18137/repraesentative-demokratie (29.5.2013)


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