SchülerInnenparlament

In einem SchülerInnenparlament diskutieren die SchülerInnen, wie ihre Interessen in der Schulgemeinschaft umgesetzt werden können. In Österreich gibt es SchülerInnenparlamente an den Schulen, diese werden als Projekt der Schule im Rahmen des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) durchgeführt: „Im Rahmen der Mitgestaltung haben die Schüler gemeinsam jene Aufgaben wahrzunehmen, die über die Mitarbeit des einzelnen Schülers hinausreichen. Als solche kommen Vorhaben in Betracht, die der politischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Bildung der Schüler im Sinne demokratischer Grundsätze dienen, ihr soziales Verhalten entwickeln und festigen und ihren Neigungen entsprechende Betätigungsmöglichkeiten in der Freizeit bieten.“ (Schülermitverwaltung § 58, Abs. 3)

Wie das SchülerInnenparlament funktioniert und welche SchülerInnen sich beteiligen dürfen, ist je nach SchülerInnenparlament unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich werden in einem SchülerInnenparlament die Ideen und Forderungen der SchülerInnen in Anträgen festgeschrieben und – idealerweise – von der Schulleitung beziehungsweise der Politik aufgegriffen oder zumindest behandelt.

Ebenso werden Parlamente von überschulischen Interessensvertretungen wie beispielsweise den LandesschülerInnenvertretungen als SchülerInnenparlamente bezeichnet.

Siehe auch


Quelle

Sennhofer / Rauchegger-Fischer, 2008, "SchülerInnenmitbestimmung in der Praxis. Projektbericht am Akademischen Gymnasium Innsbruck", in: Forum Politische Bildung (Hg.), Jugend – Demokratie – Politik. Informationen zur Politischen Bildung Bd. 28, Innsbruck–Bozen–Wien, S. 74–81.

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