Schulgemeinschaftsausschuss

In allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), berufsbildenden Schulen, polytechnischen Schulen und Bundesoberstufenrealgymnasien (BORG) ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) das zentrale Gremium der Schuldemokratie: Der SGA bildet sich aus je drei gewählten InteressensvertreterInnen der SchülerInnen, LehrerInnen- und ElternvertreterInnen. Vonseiten der SchülerInnen sind der/die SchulsprecherIn und seine/ihre StellvertreterInnen im SGA vertreten, vonseiten der LehrerInnen werden drei VertreterInnen in der Schulkonferenz aus ihrem Kreis gewählt. Falls es an der Schule keinen Elternverein gibt, entsendet die Elternvollversammlung drei gewählte VertreterInnen, ansonsten obliegt diese Aufgabe dem Elternverein. Der Direktor/die Direktorin muss zumindest zwei SGA-Sitzungen (in den Berufsschulen zumindest eine Sitzung) pro Schuljahr einberufen.

Siehe auch


Quelle

Mayrhofer, 2008, "Schulgemeinschaft und Schuldemokratie in Österreich", in: Forum Politische Bildung (Hg.), Jugend – Demokratie – Politik. Informationen zur Politischen Bildung Bd, 28, Innsbruck–Bozen–Wien, S. 46–51.

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