Sozialversicherung

Sozialversicherung

Unter Sozialversicherung versteht man in Österreich die staatliche Pflichtversicherung, um möglichst alle DienstnehmerInnen vor den Folgen von Krankheit, Alter, Unfall und Arbeitslosigkeit zu schützen. Zentrale Absicht der Sozialversicherung ist die Absicherung gegen den Ausfall von Einkommen. Menschen, die in besonderen Lebenslagen oder Situationen keine Chance auf ein Einkommen haben, sollten trotzdem vor völliger Mittellosigkeit und Armut geschützt werden. Umgangssprachlich nennt man die Sozialversicherung auch „soziales Sicherheitsnetz“.
Die Sozialversicherung im engeren Sinn beinhaltet: die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung. Im weiteren Sinn zählt auch die Arbeitslosenversicherung dazu.

Die Sozialversicherung – Almosen oder Grundrecht?

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Sozialleistungen in der Regel Rechtsansprüche darstellen und nicht als Almosen gewährt werden!
Die Sozialversicherung ist also nicht vergleichbar mit der staatlichen Wohlfahrt oder einer milden Gabe an Bedürftige. Nur jemand, der Beiträge gezahlt hat, erwirbt einen Anspruch und kann Leistungen aus der Sozialversicherung (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) beziehen. So gibt es auch in Österreich immer wieder Personen, die durch das soziale Netz fallen, beispielsweise Asylsuchende in Berufung, Obdachlose etc.

Beitragspflicht:

Beitrags- bzw. versicherungspflichtig sind im Prinzip alle DienstgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, auch die freien DienstnehmerInnen. ArbeiternehmerInnen müssen jedoch nur ab der Geringfügigkeitsgrenze (2010: 366,33 Euro) Beiträge zahlen. Gleichzeitig entfallen die Beiträge auch für jenen Teil von besonders hohen Einkommen, der über der Höchstbeitragsgrundlage von 4.110 Euro pro Monat liegen.

Einige Leistungen erfolgen außerdem proportional zu den geleisteten Beiträgen (Bsp.: Pension und Arbeitslosengeld). Als kleines Beispiel: Jemand, der 2.000 Euro netto verdient hat und nun arbeitslos ist, bekommt mehr Arbeitslosengeld als jemand, der (genauso lange) 1.200 Euro netto verdient hat.
Die Höhe der Beiträge beträgt für ArbeiterInnen 17,2 % des Brutto-Verdienstes, für Angestellte 17,07 % des Brutto-Verdienstes. Diese Beiträge teilen sich folgendermaßen auf:

DienstnehmerInnen-Beiträge
ArbeiterInAngestellte
Krankenversicherung3,95 %3,82 %
Pensionsversicherung10,25 %10,25%
Arbeitslosenversicherung3 %3 %
Unfallversicherung 1,4% (wird nur vom Arbeitgeber bezahlt)0 %0 %
Gesamt17,2 %17,07 %


Der ArbeitgeberInnenbeitrag zur Sozialversicherung beträgt bei ArbeiterInnen 20,65 % und bei Angestellten 20,78 % des Bruttoverdiensts. Diese werden mit anderen Abgaben als die Lohnnebenkosten für Unternehmen bezeichnet.

Meldepflicht:

ArbeitgeberInnen müssen ihre MitarbeiterInnen vor Arbeitsantritt bei der Krankenkasse? melden. Eine Kopie der Anmeldung muss dem/der ArbeitnehmerIn übergeben werden. Auch geringfügig Beschäftigte sind bei der Krankenkasse anzumelden, diese sind jedoch nur unfallversichert.

Die staatliche Sozialversicherung:

Im Gegensatz zu beispielsweise den USA sind in Österreich alle ArbeitgeberInnen verpflichtet, die ArbeitnehmerInnen entsprechend zu versichern (bzw. Selbstständige sich selbst zu versichern). Man spricht daher auch von einer Pflichtversicherung. In den USA sind große Teile der Sozialversicherung freiwillig. Dies führt dazu, dass fast 16 % der AmerikanerInnen über keine Krankenversicherung verfügen, im Falle einer Krankheit also alle entstehenden Kosten selbst bezahlen müssen.
Ein weiterer Unterschied ist die Organisationsform der Sozialversicherung in Österreich und den USA. Während in den USA die Versicherungen privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnorientierung sind, werden die Sozialversicherungen in Österreich durch die Sozialpartner selbstverwaltet und dürfen keine Gewinne machen. Das hilft, die Kosten im Gesundheitswesen gering zu halten.

Die Geschichte der Sozialversicherung:

Die historischen Wurzeln reichen zurück bis ins Mittelalter. Hier organisierte entweder die Kirche eine Armenpflege oder einzelne Handwerkerzünfte unterstützten in Notlagen und bei Unfällen ihre Mitglieder. Der wesentliche Schritt zur Entwicklung der Sozialversicherung, wie wir sie heute kennen, waren die Missstände, die mit der industriellen Revolution aufkamen (Hungerlöhne, wachsendes Elend des Proletariats etc.). Insgesamt lässt sich feststellen, dass ein ausgebautes System sozialstaatlicher Leistungen Voraussetzung für den sozialen Frieden und das Funktionieren moderner Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften ist.
Die Mindestnormen, die ein Staat an Sozialleistungen erfüllen sollte, sind in einem Katalog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt (die genaue Auflistung auf der Hompage der ILO: http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/index.htm).

Quellen


Grundbegriffe des Soziarechts (11.12.2013)
Skripten des VÖGB zum Thema Sozialversicherungen (11.12.2013)
http://www.naturefund.de/erde/atlas_der_welt/gewinner_und_verlierer/sozialversicherung_unter_druck.html (11.12.2013)
Hauptverband der Sozialversicherungsträger (11.12.2013)
Sozialversicherungswerte 2010 (11.12.2013)

Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder die Gewerkschaft kontaktiert zu haben.

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