Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung werden die BürgerInnen Österreichs zu ihrer Meinung zu einer politischen Angelegenheit, die ganz Österreich betrifft, gefragt. Der Nationalrat beschließt, ob eine Volksbefragung durchgeführt wird. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist – im Gegensatz zur Volksabstimmung – nicht rechtlich bindend. Das bedeutet, dass die PolitikerInnen durchaus anders entscheiden können als die BürgerInnen in der Volksbefragung. Dieses Instrument der direkten Demokratie gibt es seit 1989 auf Bundesebene, es wurde aber noch nie in ganz Österreich durchgeführt.
Auf Landesebene – als in den einzelnen österreichischen Bundesländern, wurden bereits Volksbefragungen durchgeführt, wie bespielsweise 2000 in Oberösterreich, wo die BürgerInnen zum Bau eines neuen Musiktheaters befragt wurden.
2013 wurden die ÖsterreicherInnen zur Abschaffung bzw. Beibehaltung der Wehrpflicht befragt, 40,23 % bzw. 1.225.457 Personen stimmten für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres und 59,77 % bzw. 1.821.005 Personen stimmten für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes.


Siehe auch



Quellen

http://www.demokratiezentrum.org/index.php?id=2190 (22.05.2013)
http://www.demokratiezentrum.org/index.php?id=2200 (22.5.2013)
http://www.bmi.gv.at (22.05.2013)
http://orf.at/wahl/volksbefragung13/ (22.5.2013)
http://derstandard.at/1358304104015/Die-Ergebnisse-der-Bundeslaender (22.5.2013)

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