Bei der Nationalratswahl, der Wahl zum Europaparlament und auch zunehmend bei Landtags- und Gemeinderatswahlen besteht für die WählerInnen die Möglichkeit, Direktstimmen für einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin einer Partei abzugeben. Bei der Nationalratswahl können je eine Vorzugsstimme im Regionalwahlkreis und im Landeswahlkreis vergeben werden. Es kommen dafür nur Personen in Frage, die auf der Parteiliste der gewählten Partei stehen. Durch die Vergabe von Vorzugsstimmen können Umreihungen auf der Liste vorgenommen werden und KandidatInnen auf hinteren Listenplätzen ins Parlament kommen (Vorzugsstimmen-Wahlkampf). Die persönliche Verbindung zwischen WählerInnen und Gewählten soll dadurch gestärkt werden.
Vorzugsstimme vergeben
Für die Vergabe einer Vorzugsstimme an eine/n KandidantIn der Landesparteiliste muss der Name des/der KandidantIn in den dafür vorgesehenen freien Raum eingesetzt werden. In der Wahlzelle ist eine Liste mit den Namen der WahlwerberInnen auf den Landesparteilisten angeschlagen. Die Namen der KandidantInnen der Regionalparteilisten sind dagegen am Stimmzettel aufgelistet. Zur Vergabe einer Vorzugsstimme wird im Kreises links vom Namensfeld ein X eingesetzt. Vorzugsstimmen können nur an KandidatInnen jener Partei vergeben werden, die man gewählt hat. Wird eine Vorzugsstimme an eine/n BewerberIn einer anderen Partei vergeben („Stimmensplitting“), ist diese ungültig. Der Stimmzettel ist jedoch für die gewählte Partei gültig.
Quellen
- Blümel, Barbara-Anita, 2004, „Wahlen zum österreichischen Parlament“, In: Forum Politische Bildung (Hg.),Von Wahl zu Wahl. Informationen zur Politischen Bildung Bd, 21; S. 37-43
- Günther Schefbeck, 2003, „Grundprinzipien des Nationalratswahlrechts“, In: Forum Parlament (Hg.9), Wahlen, Nr.1/2003, S.9-14 abrufbar unter [| Österreichisches Parlament: PDF Forum Parlament 2003] (25.08.2008)
- Steininger, Barbara, 2003, „Persönlichkeitswahlen in Österreich“, In: Forum Parlament (Hg.9), Wahlen, Nr.1/2003, S.14-20
- Bundesministerium für Inneres: Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (20.08.2008)
- BMI: Vorzugsstimmen (13.12.2013)
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