Wahlen zum Klassensprecher/zur Klassensprecherin

In allen Schulen außer der Vorschule und der Volksschule wählt jede Klasse ab der 5. Schulstufe (das ist ab der 1. Klasse Hauptschule oder 1. Klasse AHS) eine/n KlassensprecherIn und dessen/deren StellvertreterIn. Diese Wahl wird vom Schulleiter/von der Schulleiterin oder einem/r beauftragten LehrerIn geleitet. Sie findet innerhalb der ersten 5 Wochen eines Schuljahres statt. Alle SchülerInnen einer Klasse dürfen wählen und sich zur Wahl aufstellen lassen, das heißt, sie haben aktives und passives Wahlrecht.

Ablauf der Wahl

Die Wahl ist geheim und die WählerInnen müssen persönlich ihre Stimme abgeben. Die Stimmzettel für die Wahl sollen einheitlich sein und das gleiche Format haben. Auf den Stimmzetteln werden zunächst die Wahlpunkte eingetragen: 2 Punkte in die erste Zeile (Erstreihung) und 1 Punkt in die zweite Zeile. Bei der Wahl tragen die SchülerInnen daneben die Namen der von ihnen gewählten beiden KandidatInnen ein, also an erster Stelle (Erstreihung) den Name des Klassensprechers/der KlassensprecherIn und an zweiter Stelle den Namen des Stellvertreters/der Stellvertreterin. Der/die KlassensprecherIn erhält damit zwei Punkte, der/die StellvertreterIn einen Punkt. Nach der der Stimmabgabe werden zwei SchülerInnen zu WahlzeugInnen und zählen die Stimmen aus.

Ermittlung des Ergebnisses

KlassensprecherIn wird die Person, die auf mehr als der Hälfte der Stimmzettel an erster Stelle gereiht wurde. Hat niemand so viele Stimmen bekommen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden KandidatInnen statt, die auf den meisten Stimmzetteln an erster Stelle stehen. Wenn dies bei mehr als 2 KandidatInnen der Fall ist, dann entscheidet die Anzahl der Wahlpunkte, zwischen welchen beiden KandidantInnen die Stichwahl durchzuführen ist; wer also mehr Punkte bekommen hat, ist in der Stichwahl. KlassensprecherstellvertreterIn wird die Person, die im ersten Wahlgang die höchste Zahl an Wahlpunkten, nicht aber an Erstreihungen bekommt.

Der/die KlassensprecherIn und der/die StellvertreterIn werden für ein Schuljahr gewählt. Scheiden sie früher aus der Klasse aus oder treten sie zurück, muss wieder gewählt werden. Man kann auch eine/n KlassensprecherIn abwählen: Eine Abwahl muss von einem Drittel der SchülerInnen beantragt werden; mehr als die Hälfte der SchülerInnen muss dieser Abwahl zustimmen.

Siehe auch

Schuldemokratie

Quellen

Informationsblätter zum Schulrecht des Unterrichtsministeriums (13.12.2013)
Kisser, Christine, "Wählen in der Schule", in: Forum Politische Bildung (Hg.), Von Wahl zu Wahl. Informationen zur Politischen Bildung Bd. 21, Innsbruck–Bozen–Wien, 2004, S. 66–75.

Links

Vorlagen für Stimmzettel zur SchulsprecherInnenwahl auf S. 52 der Informationsblätter zum Schulrecht des Unterrichtsministeriums


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Seite zuletzt geändert: am Freitag, 13. Dezember 2013 10:04:15 von CM.


Klassensprecher

Interviews mit Jugendlichen zum Thema Klassensprecher




klassensprecher wollen nicht so viele sein,weil sie streite schlichten müssen und nie etwas schlimmes machen dürfen.



es ist cool ich hab selber kandidiert


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