aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht bedeutet, dass jede/r österreichische StaatsbürgerIn, oder in manchen Fällen auch nicht-österreichische EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, ab 16 Jahren das Recht haben, durch ihre Stimmabgabe an einer der verschiedenen Wahlen in Österreich teilzunehmen. Das aktive Wahlrecht ist somit für folgende Wahlen in Österreich gültig:

Nicht-österreichische EU-BürgerInnen können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, an der Gemeinderatswahl oder in Wien bei der Bezirksvertretungswahl, sowie auch an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Ausgeschlossen von der Wahl sind alle jene, die durch ein österreichisches Gericht zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.

Links

http://www.meinparlament.at

Quellen

http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320200.html#aktiv (17.07.2008)
http://www.politik-lexikon.at/wahlrecht/ (5.6.2013)
http://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/GRUNDS/index.shtml (5.6.2013)



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Ich finde es gut, dass man schon mit 16 Jahren wählen darf. Aber es wählen nicht viele, da sie vielleicht keine Lust haben oder nicht wissen, wen sie wählen sollen.


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