Erfahrungen in der Arbeitswelt

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Geringfügig heißt nicht geringwertig!


Susi Haslinger, Arbeiterkammer Wien, Abteilung Arbeitsrecht

Ich bin als Arbeitsrechtsreferentin in der Arbeiterkammer Wien im Rahmen meiner Beratungstätigkeit mit den zahlreichen Problemen von SchülerInnen und StudentInnen konforntiert, die sich nebenbei im Rahmen eines geringfügigen Dienstverhältnisses etwas dazu verdienen wollen. Geringfügig beschäftigt ist, wer im Monat nicht mehr als 366,33 Euro verdient (Grenze für das Jahr 2010).

Was als Aufbesserung des Taschengelds oder aus finanzieller Notwendigkeit beginnt, endet nicht selten mit einem Beratungstermin bei uns in der Arbeiterkammer. Viele dieser Nebenjober/innen wenden sich an uns, weil ihr Arbeitgeber behauptet, dass sie als „Geringfügige“ weniger Rechte haben als Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Unsere Erfahrung im Beratungszentrum zeigt, dass gerade bei jungen ArbeitnehmerInnen die vermeintliche Unwissenheit schnell ausgenutzt wird. So wandte sich unlängst eine junge Frau an mich, der ihr Arbeitgeber – unrichtiger Weise – weismachen wollte, dass sie sich als geringfügig Beschäftigte keinen Urlaub nehmen kann, sondern die versäumten Stunden einarbeiten müsse. Eine Intervention der Arbeiterkammer reichte in diesem Fall aus, damit das Mädchen wie alle anderen bezahlt auf Urlaub gehen konnte. Ebenso beliebt ist die Behauptung, dass geringfügig Beschäftigten im Gegensatz zu allen anderen im Betrieb Beschäftigten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zustehen würde. Dass das so nicht zutrifft, spricht sich leider auch bei vielen Arbeitgeber/innen nur langsam herum.

Das steht wirklich zu

Geringfügig Beschäftigte haben immer dann einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn in ihrem Betrieb ein Kollektivvertrag gilt, was im Großteil der österreichischen Betriebe der Fall ist. Genauso gibt es einen – dem Stundenausmaß entsprechenden – Urlaubsanspruch von 5 Wochen pro Arbeitsjahr. Auch Krankenstand muss bezahlt werden. Ebenso müssen arbeitsfreie Feiertage bezahlt werden, wenn am entsprechenden Tag ohne Feiertag gearbeitet worden wäre. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, auch geringfügig Beschäftigte können nicht von heute auf morgen gekündigt werden.

Wie bei allen Dienstverhältnissen gilt es auch hier schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Je detaillierter die Regelungen im Dienstvertrag sind, desto weniger Spielraum hat der Arbeitgeber: Ein Student, der sich an unsere Beratung wandte, hätte z.B. gut daran getan in seinem Dienstvertrag eine konkrete Arbeitszeit zB „Montag, Mittwoch, Donnerstag, jeweils von 9-12 Uhr“ zu vereinbaren. Leider hat ihm ser Arbeitgeber einen Dienstvertrag vorgelegt, in dem nur lose vereinbart wurde, dass er an „drei Tagen die Woche jeweils drei Stunden“ tätig ist. Die konkrete Dienstplaneinteilung wurde der Arbeitgeberin überlassen. In der Folge kam es nun dazu, dass die drei zu arbeitenden Tage um an sich arbeitsfreie Feiertage herum gruppiert wurden und der Student somit um alle freien Feiertage gefallen ist. Hätte er die oben genannte Regelung getroffen, hätte er immer dann frei gehabt, wenn ein Feiertag auf Montag, Mittwoch oder Donnerstag gefallen wäre.

Auch geringfügig Beschäftigte sollten also auf einen schriftlichen Dienstvertrag bestehen und haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstzettel (das ist ein Dienstvertrag in „Kurzform“).

Einen Unterschied gibt es doch

Warum gibt es die eigene Kategorie der geringfügig Beschäftigten überhaupt? Der große Unterschied liegt nicht im Bereich der Rechte und Pflichten als ArbeitnehmerInnen, sondern im Bereich der Sozialversicherung. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert, das heißt es fallen für den Arbeitgeber kaum Nebenkosten an. Keine Versicherung gibt es im Bereich Kranken-, Arbeitslosen-, und Pensionsversicherung. Wer noch zur Schule geht oder studiert, kann sich in der Regel bei einem Elternteil mitversichern lassen, für alle anderen gibt es die Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst zu versichern.

Aber Achtung! Ein weiterer Vertragstyp hat sich eingeschlichen, der nicht automatisch die selben Rechte für die Beschäftigten vorsieht: der so genannte freie Dienstvertrag. Zwar ist es mit den am 1. 1. 2008 in Kraft getretenen Reformen gelungen, freien DienstnehmerInnen im Sozialrecht mit den „normalen“ ArbeitnehmerInnen gleich zu stellen. Anders ist die Situation leider noch im Arbeitsrecht, also beim Urlaub, bei Arbeitszeit usw. Informationen zum freien Dienstvertrag findet du unter: http://wien.arbeiterkammer.at/online/freier-dienstvertrag-38721.html

Wie kann ich mich nun aber davor schützen, dass mein Arbeitgeber meine Situation ausnützt?

Das um und auf ist die notwendige Information sowie die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen. Hier bietet beispielsweise die Arbeiterkammer ein Beratungsservice in Form einer Hotline oder der Möglichkeit über die Homepage schriftliche Anfragen direkt an die ArbeitsrechtsjuristInnen zu stellen. Für komplexere Angelegenheiten gibt es auch die Möglichkeit einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Alle Infos dazu finden sich unter http://arbeiterkammer.wien.at


Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder Gewerkschaft kontaktiert zu haben.


Ich bin Schülerin einer AHS und gehe nebenbei auch noch arbeiten (10 Std., geringfügig). Ich denke, ich habe sehr viel Glück mit meiner Stelle und den Arbeitskollegen. Ich werde nicht ausgenützt und kann meinen Urlaub (in Absprache mit meiner Chefin) so einteilen, wie ich möchte. Eigentlich wusste ich zemlich alles, was in diesem Bericht steht, schon vorher, da meine Mutter auch sehr gut über meine Rechte informiert ist.
Seit ich arbeiten gehe denke ich, dass ich besser mit Geld umgehen kann und dass ich es mehr schätze. Ich glaube, dass viele Jugendliche die täglich/wöchentlich/monatlich Geld von ihren Eltern bekommen, dieses teilweise gar nicht zu schätzen wissen.
Meiner Ansicht nach habe ich wirklich Glück mit meiner Anstellung, denn es gibt sicher viele, die die geringfügig Arbeitenden ausnutzen.

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