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Die Österreichische Verfassung
Foren ? Die Österreichische Verfassung ? Artikel 1 (Österreich ist eine demokratische Republik)Artikel 1 (Österreich ist eine demokratische Republik)
1. Österreich ist eine demokratische Republik. All ihre Macht und Recht geht vom Volk aus.
1.1. Österreich bekennt sich zur Demokratie und zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
1.2. Die Republik Österreich hat so zu agieren, dass das Wohlergehen aller gesichert ist. Die vom Volk gewählte Regierung des österreichischen Staates bekennt sich zu diesem Grundsatz und ist diesem verpflichtet.
1.3. Volk, das sind alle Bürger und Bürgerinnen, die ihren Lebensmittelpunkt für mehr als 5 Jahre im Staat Österreich haben und sich zum Artikel 1 der Verfassung bekennen, sowie alle österreichischen Staatsbürger. (Menschen, die sich als Teil Österreichs sehen und sich mit Österreich identifizieren können.)
1.4. Macht und Recht (Recht- juristisch auffassbar; Unterschied zwischen Recht und Rechtmäßigkeit)
1.1. Österreich bekennt sich zur Demokratie und zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
1.2. Die Republik Österreich hat so zu agieren, dass das Wohlergehen aller gesichert ist. Die vom Volk gewählte Regierung des österreichischen Staates bekennt sich zu diesem Grundsatz und ist diesem verpflichtet.
1.3. Volk, das sind alle Bürger und Bürgerinnen, die ihren Lebensmittelpunkt für mehr als 5 Jahre im Staat Österreich haben und sich zum Artikel 1 der Verfassung bekennen, sowie alle österreichischen Staatsbürger. (Menschen, die sich als Teil Österreichs sehen und sich mit Österreich identifizieren können.)
1.4. Macht und Recht (Recht- juristisch auffassbar; Unterschied zwischen Recht und Rechtmäßigkeit)