Die Österreichische Verfassung

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Artikel 1 (Österreich ist eine demokratische Republik)


1. Österreich ist eine demokratische Republik. All ihre Macht und Recht geht vom Volk aus.

1.1. Österreich bekennt sich zur Demokratie und zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
1.2. Die Republik Österreich hat so zu agieren, dass das Wohlergehen aller gesichert ist. Die vom Volk gewählte Regierung des österreichischen Staates bekennt sich zu diesem Grundsatz und ist diesem verpflichtet.
1.3. Volk, das sind alle Bürger und Bürgerinnen, die ihren Lebensmittelpunkt für mehr als 5 Jahre im Staat Österreich haben und sich zum Artikel 1 der Verfassung bekennen, sowie alle österreichischen Staatsbürger. (Menschen, die sich als Teil Österreichs sehen und sich mit Österreich identifizieren können.)
1.4. Macht und Recht (Recht- juristisch auffassbar; Unterschied zwischen Recht und Rechtmäßigkeit)


1.3. u. 1.4. gehören noch schöner ausformuliert, bzw. lassen wir 1.4. vielleicht ganz weg?

mfg,
g.


„…Menschen die sich mit Österreich identifizieren können,…“ Kann man das denn so schreiben, ist das nicht viel zu ungenau?


im Zweifelsfalle weglassen...

mfg,
g.


vielleicht auch der Aspekt: Menschen die für die nächsten Jahre in Österreich verbleiben wollen im Sinne von in diesem Land ihre Zukunft sehen...aber das is auch problematisch...oder?


ja, glaube das ist recht problematisch. fraglich ist schon ob das mit dem Lebensmittelpunkt haltbar ist!?

mfg,
g.


Das mit dem Lebensmittelpunkt ist ja ganz einfach durch die Hauptmeldung feststellbar. Gleichzeitig würde ich aber am klassischen Staatsbürgermodell festhalten, ich ließe also auch einen Österreicher wählen, der in den USA lebt.


stimme christoph zu...