Die Österreichische Verfassung

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Artikel 9 (Wahlrecht)


9. Das österreichische Wahlrecht ist zu gewähren:

9.1. Jedem Menschen, der nachweislich seinen Lebensmittelpunkt für mehr als 5 Jahre im Staat Österreich hat, sich zum Artikel 1 der Verfassung bekennt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
9.2. Jedem österreichischen Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Ich hab' KEINE Ahnung mehr wie wir auf diesen Artikel gekommen sind... Er ist meiner Meinung nach auch nicht (verfassungs-)wichtig. Ich plädiere daher für eine Streichung.

Falls nicht - vielleicht ist's jemand anderem ja sehr wichtig - bin ich dann aber dafür, dass wir einen Extra-Artikel zur österreichischen Staatsbürgerschaft machen. Das ist meiner Meinung nach mindestens genau so wichtig!

mfg,
g.


Wahlrecht. Gut formuliert! Bin ich sehr damit einverstanden.


Ich bin nicht für eine Streichung! Demokratiepolitisch ist das WAHLRECHT von großer Bedeutung und daher plädiere ich ebenfalls für einen Extra-Artikel zur österreichischen Staatsbürgerschaft!

old 2024-02-28 08:34:08: cached/tiki-view_forum_thread.php/comments_parentId=491&topics_sort_mode=hits_asc.html