Die Österreichische Verfassung

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Artikel 10 (Rechte und Pflichten der Bürger)



10. Rechte und Pflichte der Bürger und Bürgerinnen

10.1. Die herrschenden Grundrechte sind Gedanken- und Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit. Zudem hat ein jeder das Recht auf Privatsphäre und Bildung.
10.2. Es herrscht das allgemeine Wahlrecht. Dieses kann frei, geheim, persönlich, gleich, aktiv wie auch passiv ausgeübt werden.
10.3. Pflichtender Bürger und Bürgerinnen: Wehrdienst, Geschworenendienst. Das Allgemeinwohl der gesamten Bevölkerung sollte das Ziel eines jeden Einzelnen sein.
10.4. Recht auf zivilem Ungehorsam.


Bei 10.3. aufpassen: Wehrdienst kommt nur mit rein, sollten wir bei Artikel 5 (Landesverteidigung) entscheiden eine allgemeine Wehrpflicht haben zu wollen.

mfg,
g.


Zwei Artikel zur Wehrpflicht:

http://derstandard.at/1277338479611/Wehrpflicht-wozu?seite=6
http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/andreaskhol/584906/index.do


zu 10.2.:
Um hier Unklarheiten zu vermeiden würde ich den Absatz folgendermaßen formulieren:
Es herrscht das allgemeine Wahlrecht. Dieses kann aktiv wie auch passiv ausgeübt werden. Es muss frei, geheim, persönlich und gleich ausgeübt werden.


Danke für die Artikel.

Ja, die Umformulierung gefällt mir sehr gut.

mfg,
g.


hallo
ich habe es auch endlich hier reingeschafft
die formulierung von andreas is super- damit keine missverständnisse entstehen:-)

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