10. Rechte und Pflichte der Bürger und Bürgerinnen
10.1. Die herrschenden Grundrechte sind Gedanken- und Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit. Zudem hat ein jeder das Recht auf Privatsphäre und Bildung.
10.2. Es herrscht das allgemeine Wahlrecht. Dieses kann frei, geheim, persönlich, gleich, aktiv wie auch passiv ausgeübt werden.
10.3. Pflichtender Bürger und Bürgerinnen: Wehrdienst, Geschworenendienst. Das Allgemeinwohl der gesamten Bevölkerung sollte das Ziel eines jeden Einzelnen sein.
10.4. Recht auf zivilem Ungehorsam.
Artikel 10 (Rechte und Pflichten der Bürger)
10. Rechte und Pflichte der Bürger und Bürgerinnen
10.1. Die herrschenden Grundrechte sind Gedanken- und Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit. Zudem hat ein jeder das Recht auf Privatsphäre und Bildung.
10.2. Es herrscht das allgemeine Wahlrecht. Dieses kann frei, geheim, persönlich, gleich, aktiv wie auch passiv ausgeübt werden.
10.3. Pflichtender Bürger und Bürgerinnen: Wehrdienst, Geschworenendienst. Das Allgemeinwohl der gesamten Bevölkerung sollte das Ziel eines jeden Einzelnen sein.
10.4. Recht auf zivilem Ungehorsam.