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Die Österreichische Verfassung
Foren ? Die Österreichische Verfassung ? Artikel 15 (Änderung der Verfassung)Artikel 15 (Änderung der Verfassung)
15. Die Verfassung ist nur durch Volksbefragung mit ¾ Mehrheit änderbar. Bei Änderungen von Grundprinzipien der Verfassung ist zusätzlich eine obligatorische Volksabstimmung abzuhalten. Grundprinzipien werden vom Verfassungsgerichtshof als solche bestimmt.