Die Österreichische Verfassung

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Artikel 15 (Änderung der Verfassung)



15. Die Verfassung ist nur durch Volksbefragung mit ¾ Mehrheit änderbar. Bei Änderungen von Grundprinzipien der Verfassung ist zusätzlich eine obligatorische Volksabstimmung abzuhalten. Grundprinzipien werden vom Verfassungsgerichtshof als solche bestimmt.


3/4 Mehrheit war nur ein Vorschlag, wir können es auch bei 2/3 belassen - was meint Ihr dazu?
...oder sagen wir der Einfachheit halber 70,561% ;-)

mfg,
g.


haha nein ich finde 3/4 in Ordnung


ich bin dafür, dass wir Kinder- und Jugendschutz explizit formulieren. Aus aktuellen Debatten heraus...denke ich, dass es sinnvoll ist!


Ich finde bei Artikel 3 braucht es noch eine Ergänzung zu den Sprachen der anerkannten Minderheiten in Österreich ( z.B.: Slowenen, Kroaten, Ungarn,...), dass auch diese Gruppen ein Recht auf ihre Mutterprache als Amtssprache haben.


das ist bei Bildung oder?


jop. bei Artikel 12 (Bildung) schon mit eingeflossen!

mfg,
g.


Bei jeder Verfassungsänderung die Bevölkerung zu befragen finde ich etwas übertrieben. Bei Grundprinzipien von mir aus, aber bei jeder einzelnen Sache? Die Bevölkerung über Zuständigkeiten und Verwaltungsgerichtshof befragen? Da hat ja niemand eine Ahnung ... (Wir alle und ich wohl inklusive :)