Die Österreichische Verfassung

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Artikel 7 (Laizismus)


Hm, ich bin wahrscheinlich eher dafür, dass wir in der Verfassung festhalten, dass wir ein laizistischer Staat sind. Wir sollten es einfach in einem kurzem Satz erwähnen, á la französische Verfassung.
Religion sollte auschließlich Privatangelegenheit sein (was nicht bedeutet, dass man sie nicht öffentlich ausleben darf, im Gegenteil).

Österreich ist zwar kein Gottesstaat und momentan sitzen keine Kardinäle in politischen Ämtern soweit ich weiß, aber es ist nicht verboten - sollte es, meiner Meinung aber sein. Als Staatsbediensteter sollte mein Interesse alleine dem Staat Österreich und seinen Einwohnern gelten. Bin ich aber gleichzeitig Priester, herrscht ein klarer Interessenskonflikt, weil ich eigentlich im Interesse der Kirche und Gläubigen zu handeln habe...
Auch wenn ich momentan in Österreich nicht eine große Gefahr erkennen kann, möglich ist's, dass morgen Kardinal Schönborn für das Amt des Bundespräsidenten kandidiert.

Es gibt in einer funktionierenden Demokratie aus gutem Grunde eine klare Gewaltenteilung. Ich bin absolut der Meinung dass die Religion als 4. Gewalt miteinbezogen gehört.

In diesem Sinne: Ich bin für eine Verankerung in der Verfassung als extra Artikel, rein aus präventiven Gründen - schließlich haben wir ja auch stehen dass Österreich sich zu den Menschenrechten bekennt - und Verstöße gegen diese sind eigentlich nicht an der Tagesordnung. Trotzdem haben wir sie, als präventiven Schutz und zur grundlegenden Konstitution des Staates in unsere Fassung miteinbezogen!

mfg,
g.

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