Erfahrungen in der Arbeitswelt

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Freie Dienstnehmer/innen


Robert Stöffler, Arbeitsrechtsberater der AK Wien

Du beginnst zu arbeiten oder arbeitest bereits?
Weißt du eigentlich, ob du ein/e „echte/r Dienstnehmer/in“ bist?

Heute gibt es neben der klassischen Beschäftigung als echte/r Dienstnehmer/in mehrere Formen wie Menschen beschäftigt sind. In diesem Zusammenhang tauchen Begriffe wie „neue/r Selbständige/r“, „freie/r Dienstnehmer/in“, „Praktikanten/innen“, „geringfügig Beschäftigte/r“ auf. Die unterschiedlichen Beschäftigungsformen haben unterschiedliche rechtliche Folgen und teilweise gravierende Nachteile für die Beschäftigten. Wir in der Arbeiterkammer helfen, wenn du im „falschen“ Vertrag beschäftigt bist..

Was kannst du selber bei einer Anstellung beachten?

In einem echten Dienstverhältnis - aber auch bei einem freien Dienstverhältnis - erhält man vor Beginn des Dienstverhältnisses zumindest einen Dienstzettel (oder einen Arbeitsvertrag) in welchen die wesentlichen Vertragsbestandteile geregelt sind, welche zuvor zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in vereinbart wurde. Ich empfehle allen, auf einen Dienstzettel zu bestehen, da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist und diesen aufmerksam durchzulesen. Selbstverständlich überprüft die Arbeiterkammer Arbeitsverträge vor Unterzeichnung um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Mache dir einen Termin mit der AK Wien aus - mit unserem juristischen Fachwissen kann dir eine halbe Stunde viele Sorgen ersparen. Du kannst dir auch ganz bequem von zu Hause von Metis, unserer online Beraterin helfen lassen. Du findest sie auf http://wien.arbeiterkammer.at.

Das sollte auf deinem Dienstzettel stehen:
- Entgelthöhe
- Anzahl der zu arbeitenden wöchentlichen Stunden und wann diese zu leisten sind
- die Anschrift von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in
- ob das Dienstverhältnis befristet ist oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde
- Kündigungsfristen

Mit Beginn des Dienstverhältnisses hat der/die Arbeitgeber/in den/die Arbeitnehmer/in bei der Sozialversicherung anzumelden. Dies wird in Wien im Normalfall die Wiener Gebietskrankenkasse sein (www.wgkk.at). Dort kann man nachfragen ob man angemeldet wurde, bzw. kann man sich eine Versicherungsdatenauszug zusenden lasse, darauf sind alle Dienstverhältnisse vermerkt. Sollte man nicht angemeldet sein, empfehle ich eine unverzügliche Niederschrift bei der WGKK damit die WGKK die Daten gegebenenfalls korrigiert.

Und was ist nun der Vorteil eines echten Dienstverhältnisses?

Als echte/r Dienstnehmer/in ist man Pensions- Kranken- und Unfallversichert. Gegenüber dem/der Arbeitgeber/in hat man das Recht auf 5 Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr und auf Entgeltfortzahlung im Falle einer Erkrankung. Weiters unterliegt man mit einem echten Dienstverhältnis meistens einem Kollektivvertrag, welchen die Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen jährlich verhandeln. Diese regeln ein Mindestentgelt und auch ob Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsremuneration) gezahlt werden müssen. Daher ist es wichtig die Gewerkschaften zu unterstützen (www.jugend.gpa-djp.at).
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Bist du freie/r Dienstnehmer/in – oder nur fälschlicherweise als solche/r gemeldet?===

Freie/r Dienstnehmer/in ist man dann, wenn man persönlich vom/von der Arbeitgeber/in unabhängig ist. D.h. dass man sich die Arbeitszeiten selber aussuchen kann, sich von einer geeigneten Person vertreten lassen kann und nicht in die Organisation des Betriebs des/der Arbeitgebers/in eingebunden ist. (Diese Beschäftigungsform kann man sich nicht aussuchen.)
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Du wirst als freie/r Dienstnehmer/in entlohnt, obwohl die Beschreibung gar nicht auf dich zutrifft?
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Entscheidend ist immer das wirkliche Leben - unabhängig davon was schriftlich vereinbart wurde. Als freie/r Dienstnehmer/in hat man ua keinen Anspruch auf einen kollektivvertraglichen Mindestlohn, keine Sonderzahlungen, keinen Kündigungsschutz, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub und keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge.

In der Beratung bei der AK Wien zeigt sich oft, dass Betroffene nicht genau wissen welchen Vertragstyp der richtige ist und finden sich mit dem ab, was ihnen der/die Arbeitgeber/in vorlegt.
In meiner Beratungstätigkeit kommen oft Arbeitnehmer/innen, die von heute auf morgen einfach „gekündigt“ wurden. Dann stellt sich manchmal heraus, dass sie eigentlich kein freies Dienstverhältnis gehabt haben. Das Problem dabei ist nun oft, dass die Krankenstände dem/der Arbeitgeber/in im „freien Dienstverhältnis“ nicht gemeldet wurden - und diese nun im Nachhinein nicht gefordert werden können. Meisten bleibt mangels Aufzeichnung nur mehr die Kündigungsentschädigung und eventuell eine Entschädigung für den nicht verbrauchten Urlaub, welche die Arbeiterkammer einfordern kann.
Wichtig ist, dass der Anspruch auf Kündigungsentschädigung innerhalb von 6 Monaten bei Gericht geltend gemacht wird. Die AK unterstützt und vertritt dich dabei auch vor Gericht.

Ich empfehle jedem/r – ganz egal in welcher Form er/sie beschäftigt ist:
- Arbeitszeiten täglich mitschreiben
- mündliche Zusagen schriftlich festhalten
Im Nachhinein kann ansonsten ohne schriftliche Unterlagen sehr schwer festgestellt werden kann, was wirklich gearbeitet bzw. vereinbart wurde.

Und nicht vergessen: Bei Fragen einfach an die Arbeiterkammer wenden – meine Kollegen/innen und ich helfen gerne weiter!

Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder Gewerkschaft kontaktiert zu haben.

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