Facebook

1. Fremde Dateien in Facebook


Fotos, Videos, Musikstücke, etc. auf Facebook sind frei zugänglich und jederzeit verfügbar. Doch sind sie auch legal auf der Plattform? Meistens wird das Urheberrecht umgegangen und einfach so auf die Seite gestellt, auch wenn die User damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Um die Daten auf legale Weise ins Netz zu stellen, benötigt man die Zustimmung des Rechteinhabers (am besten schriftlich).
Ansonsten kann man sich durch das Uploaden einer geschützten Datei, die man nicht geschaffen hat, auf eine öffentliche Plattform, wie Facebook, strafbar machen. Allerdings können Dateien auch legal zu privaten Zwecken verwendet werden, wie z.B. in einer geschlossenen, privaten Facebook-Gruppe, die damit keine kommerziellen Ziele verfolgt. Ob die Gruppe nun privat oder öffentlich ist wird meist streng genommen und so kann, unter Umständen, gesperrt werden.

2. Allgemeine Veröffentlichung im Internet


Auch bei einer Veröffentlichung anderswo im Internet, wie auf einer Homepage, muss darauf geachtet werden, dass man die verschiedenen Dateien auf legale Weise ins Netz stellt. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber darf nämlich nichts auf eine Seite hochgeladen werden. Jedoch tragen auch die Verwender eine gewisse Verantwortung, denn auch wenn die Nutzer nicht wussten, dass man beispielsweise das Foto nicht verwenden darf, so können auch sie strafbar gemacht werden. Urheberrechtlicher Schutz ist immer wirksam, auch wenn das allbekannte Copyrightzeichen © nicht dabei steht. Texte sind wiederum eine Ausnahme, denn man kann bestimmte Textstellen zitieren - wenn man dabei die Quelle angibt - ohne den Urheber um Erlaubnis zu bitten.

3. Beispiel für eine Urheberrechtsverletzung und die Folge daraus


In Deutschland wurde Anfang 2013 ein Facebook-User verklagt, weil er ein Bild mit Miniaturbild geteilt hat. Die angebliche Fotografin forderte die sofortige Entfernung des geteilten Bildes, sowie einen Schadensersatz von 1200€ und die Erstattung der Anwaltskosten. Der Rechtsanwalt des Angeklagten meinte, dass man kaum um einen Urheberrechtsverstoß kommt, wenn man ein Miniaturbild bei einer Verlinkung verwendet. Somit ist es sicherer derartige Verlinkungen ohne Miniaturbild zu verwenden. Facebook verweist bei so einem Fall nur auf seine Nutzungsbedingungen, die Erklärung der Rechte und Pflichten weißt jedoch darauf hin, dass die Nutzer die Rechte der anderen respektieren sollen.



Quellen


http://www.saferinternet.at/urheberrechte (12.12.2013)
http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/48/aid/275/title/Welche%20urherberrechtlich%20geschuetzten%20Inhalte%20darf%20ich%20im%20Internet%20veroeffentlichen (12.12.2013)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnung-wegen-Miniaturbild-auf-der-Facebook-Pinnwand-1777141.html (12.12.2013)


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