Mehrheitsprinzip

Das Mehrheitsprinzip ist eine Entscheidungsregel bei Wahlen und Abstimmungen, wonach die Alternative (eine Partei, ein Kandidat usw.) gewinnt, die die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Es gibt verschiedene Arten der Mehrheit, die je nach Gegenstand (Bürgermeisterwahl, Abstimmungen über Gesetzesvorschläge) unterschiedlich sind.



Relative Mehrheit

Prinzip, bei dem diejenige Alternative gewinnt, die im Vergleich mit allen anderen Alternativen die größte Stimmenzahl erlangt. Das kann auch weniger als die Hälfte der Stimmen sein. Zum Beispiel bekommen bei einer Wahl Partei A 10%, Partei B 20%, Partei C 30% und Partei D 40%. Nach dem Prinzip der relativen Mehrheit ist Partei D gewählt.

Absolute Mehrheit

Prinzip, bei dem diejenige Alternative gewinnt, die mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinigt. Zum Beispiel muss bei einer Stichwahl der Bürgermeister, um gewählt zu werden, mehr als 50% erlangen.

Qualifizierte Mehrheit

Prinzip, bei dem eine größere Mehrheit als bei der relativen und der absoluten Mehrheit nötig ist, um zu gewinnen. Die genaue Anzahl wird vorher festgelegt, verbreitet ist vor allem die Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass die Alternative gewinnt, die mindestens zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinigt. Dieses Prinzip wird zum Beispiel bei einigen Gesetzesverabschiedungen angewandt und führt dazu, dass mehr Abstimmende sich einig sein müssen und die Minderheit größeren Einfluss auf das Ergebnis hat (das nennt man auch Sperrminorität).

Quellen

Nohlen, Dieter (Hg.) 1998: Lexion der Politik, Bd. 7. Politische Begriffe. München: Beck.
Schmidt, Manfred G. 2004: Wörterbuch zur Politik. Kröner.

Links

Bedingungen für eine auf Entwicklung basierende Demokratie: Evolution Based Demorcacy
Ein Entwurf für ein neues Staatsmodel nach der neuen politischen Theorie: Axiom Libertas Maxima



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