Pension

Die Pension ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, welches (meist) als Altersversorgung dient. Das Wort Pension steht für eine dauernde Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung. Die Pensionsversicherung ist ein wichtiger Teil der österreichischen Sozialversicherung. Sie wird durch die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge der DienstnehmerInnen und deren DienstgeberInnen sowie Steuerzuschüsse finanziert. Diese Art der Finanzierung nennt man Umlageverfahren bzw. Generationenvertrag.

Ohne eine Pension sind ältere Menschen auf familiäre Unterstützung angewiesen oder müssen in Armut leben. Die Höhe einer Alterspension richtet sich in Österreich nach dem Einkommen im Arbeitsleben, der Anzahl der Beitragsmonate sowie dem Pensionsantrittsalter. Für besonders niedrige Pensionen (unter Anrechnung jedes anderen Einkommens) gibt es einen staatlichen Zuschuss bis zu einer bestimmten Höhe, den Ausgleichszulagenrichtsatz. Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt im Jahr 2013 für Alleinstehende 837,63 € und für Verheiratete/Verpartnerte 1.255,89 €.

Es gibt verschiedene Arten des Pensionsbezugs:

  • Alterspension: In die Alterspension können Männer mit 65 und Frauen derzeit noch mit 60 gehen. Das Antrittsalter für Frauen wird allerdings schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
  • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer („Frühpension“): Durch die Pensionsreform 2003 wurde diese Frühpension abgeschafft, allerdings nicht sofort – das Antrittsalter wurde stufenweise angehoben.
  • Korridorpension: Wer 37,5 Versicherungsjahre hat, kann weiter mit 62 in Pension gehen.
  • „Frühpension“ durch die Hacklerregelung: Mit der Hacklerregelung können Frauen mit 40 Beitragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren in Pension gehen, auch wenn sie jünger sind als 60 bzw. 65. Diese Regelung gilt derzeit nur mehr für bestimmte Geburtsjahrgänge (Männer bis Jahrgang 1953, Frauen bis 1958)
  • Witwer-/Witwenpension:Witwer und Witwen erhalten eine Witwenpension, wenn der Ehepartner verstorben ist.
  • Waisenpension: Kinder erhalten eine Halbwaisenpension, wenn ein Elternteil verstorben ist, eine Vollwaisenpension, wenn beide Elternteile verstorben sind.
  • Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension: Bei Gesundheitsproblemen kann man in Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen.
  • Schwerarbeitspension

Neben der staatlichen Pension gibt es die Möglichkeit zur betrieblichen und privaten Pensionsvorsorge. Diese werden auch 2. und 3. Säule der Pensionsvorsorge genannt. Im Gegensatz zur staatlichen Pensionsvorsorge (1. Säule) beruhen diese beiden auf einem Kapitaldeckungsprinzip, d.h., jede Person legt für sich selbst einen Kapitalstock an. Da dieser Kapitalstock meist investiert wird, kann bei Verlusten am Kapitalmarkt, wie in der Krise deutlich wurde, dieser Teil der Pension gefährdet sein.


Quellen:

http://www.arbeiterkammer.at/online/alterspension-11477.html (11.12.2013)
http://www.arbeiterkammer.at/online/frueher-in-pension-29894.html (11.12.2013)
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/Hinterbliebenenpension.html (11.12.2013)
http://www.arbeiterkammer.at/online/pension-wegen-krankheit-29962.html (11.12.2013)
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/Schwerarbeitspension.html (11.12.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29 (11.12.2013)
http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Pensionen/Grundsatzfragen_Berichte_und_Studien/(11.12.2013)
http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal/start/startWindow?action=2&p_menuid=5179&p_tabid=1 (11.12.2013)


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