Vetorecht

Ein Veto ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.
Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.

Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:

aufschiebendes Veto: ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer qualifizierten Mehrheit, wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
absolutes Veto: wodurch ein Beschluss endgültig verhindert wird.

Beispiele :
Im Weltsicherheitsrat der UNO haben die fünf ständigen Mitglieder (die Volksrepublik China, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika) ein absolutes Vetorecht.


Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/BR/AUFGBR/index.shtml (29.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Vetorecht (29.5.2013)

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