Diskriminierung in der Arbeitswelt
Was ist Diskriminierung?
Der Begriff Diskriminierung (aus dem Lateinischen für „unterscheiden“, „aussondern“) umfasst alle Äußerungen, Handlungen oder Unterlassungen, die ArbeitnehmerInnen insbesondere wegen- ihres Alters,
- ihrer ethnischen Zugehörigkeit (z.B. Volksgruppe, Sprachgruppe, gemeint ist auch Hautfarbe),
- ihrer Religion, ihrer Weltanschauung,
- ihrer sexuellen Orientierung,
- ihres Geschlechts oder
- einer Behinderung
Unmittelbare Diskriminierung
Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person.Beispiel
Unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters: Frau B. ist über 50 und bekommt im Betrieb keine Einladungen für interne Aus- und Weiterbildungen. Auf Nachfrage, warum dies so sei, erklärt der/die Personalverantwortliche, dass sich eine Weiterbildung für über 50-Jährige nicht mehr bezahlt macht.
Mittelbare Diskriminierung
Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Menschen einer ethnischen Gruppe, eines Geschlechts, einer bestimmten Religion, einer Weltanschauung, eines bestimmten Alters oder einer sexuellen Orientierung gegenüber anderen Personen benachteiligen.Beispiel
Mittelbare Diskriminierung: In einem Betrieb arbeiten viele Frauen Teilzeit. Doch keine davon konnte je in eine Führungsfunktion gelangen. Der Betriebsrat geht der Sache nach und stellt fest, dass mangelnde Qualifikation nicht der Grund dafür ist und dass als Begründung für das Ausbleiben der Beförderung von Frauen ihre eingeschränkte Arbeitszeit angeführt wird. Selbstverständlich wurde davon ausgegangen, dass Teilzeitbeschäftigte für Führungsfunktionen nicht geeignet wären, ohne sich sachlich mit der Frage auseinanderzusetzen. Nachdem überwiegend Frauen Teilzeit arbeiten, sind sie somit als Gruppe vom beruflichenn Fortkommen ausgeschlossen. In diesem Fall handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Was gilt nicht als Diskriminierung?
Es ist keine Diskriminierung, wenn Alter, Geschlecht usw. eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit ist.Beispiel
Wenn für eine Frauenrolle im Theater eine weibliche Schauspielerin gesucht wird.
Die Bevorzugung von bislang benachteiligten Gruppen (z.B. ältere ArbeitnehmerInnen) ist zulässig, um eine bestehende Benachteiligung auszugleichen. In diesem Fall spricht man von positiver Diskriminierung.
In welchen Bereichen ist Diskriminierung verboten?
Im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis darf niemand aufgrund der oben genannten Kriterien weder mittelbar noch unmittelbar diskriminiert werden- bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
- bei der Festsetzung des Entgelts,
- bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen,
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung,
- beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen,
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen,
- bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Siehe auch:
Links:
Bundeskanzleramt: Gleichbehandlungskommissionen sowie Gleichbehandlungsbericht (6.12.2013)Prüfungsantrag an die Gleichbehandlungs-Kommission wegen diskriminierender Beendigung aufgrund des Geschlechtes (31.05.2010)
Ratgeber Anti-Diskriminierung der AK Wien (6.12.2013)
AK-Artikel zur Diskriminierung bei Behinderung (6.12.2013)
EU-Portal Vielfalt und Nichtdiskriminierung (6.12.2013)
Infromationen zum Thema Diskriminierung auf schule.at (6.12.2013)
www.zara.or.at (6.12.2013)